Leistungen

Arbeitsschutz

Im Rahmen des betrieb­lichen Arbeitsschutzes stellen wir Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2. Wir sind ausge­bildete Sicherheitsingenieure und unser Dienst ist nach den Gütekriterien der Gütegemeinschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) zertifiziert.

Der Arbeitsschutz überschneidet sich in vielen Dingen mit den Bereichen Brand- und Umweltschutz, sowie der Baustellen- und Maschinensicherheit. Damit Sie die Synergien optimal nutzen können, werden wir für Sie auch in anderen Funktionen aus den genannten Bereichen tätig. Natürlich werden wir für Sie auch außerhalb einer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig und beraten und unter­stützen Sie und Ihre Mitarbeiter zu allen Fragen des Arbeitsschutzes oder bei der Erstellung notwen­diger Unterlagen.

Außerhalb einer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit unter­stützen wir Sie oder Ihre Fachkräfte bei der Umsetzung folgender Handlungsplichten:

  • Aufstellung eines Rechts- und Handlungspflichtenverzeichnisses und Mitwirkung bei der Durchführung der Pflichtenübertragung,
  • Beratung, Mitwirkung bei der Erstellung der allge­meinen (gemäß ArbSchG und DGUV Vorschrift 1) wie der spezi­fi­schen Gefährdungsbeurteilungen (z.B. gemäß GefStoffV, ArbStättV, …) und der zugehö­rigen Dokumentationen,
  • Beratung und Mitwirkung bei der Festlegung der Prüfgrundlagen für Arbeitsmittel gemäß BetrSichV,
  • Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses gemäß GefStoffV und Durchführung der spezi­fi­schen Gefährdungsbeurteilung als Fachkundige Person gemäß GefStoffV,
  • Beratung bei der Material Compliance Ihrer Produkte gemäß REACH und RoHS,
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel gemäß BetrSichV, für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV und TRGS 555 und biolo­gische Arbeitsstoffe gemäß BioStoffV,
  • Durchführung von orien­tie­renden Messungen (Lärm, Gefahrstoffe, Klima, Beleuchtung),
  • Beratung und Mitwirkung bei der Unterweisung von Führungskräften und Beschäftigten zu allen Themen des Arbeitsschutzes,
  • Interner Auditor oder Beauftragter (keine Normenforderung) für Ihr Arbeitsschutzmanagementsystem (BG, DIN 45001),
  • Baustellensicherheit gemäß Baustellenverordnung,
  • Beratung und Mitwirkung bei der Maschinensicherheit und Konformitätsbewertung,
  • Prüfung als befähigte Person für Regalanlagen gemäß DIN 15635, PSA gegen Absturz, Kinderspielgeräte und Spielplätze gemäß DIN 1176, u.a.,
  • Ausbildung von Kranführern, Staplerfahrern, Hubarbeitsbühnenbedienern.

Umweltschutz

Die Bereiche Umwelt- und Brandschutz überschneiden sich in vielen Bereichen. Daher beraten und unter­stützen wir Sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch zu allen Fragen des Umweltschutzes, z.B. im Bereich des Gefahrstoffmanagements oder bei der allge­meinen Gefährdungsbeurteilung.

Viele Betriebe haben die Pflicht, Beauftragte im Bereich des Umweltschutzes zu bestellen. Um die zahlreichen Synergien zwischen Arbeitsschutz und Brandschutz optimal nutzen zu können, werden wir als Fachkraft für Arbeitssicherheit und auch als Beauftragter im Umweltschutz in einer Mehrfachfunktion beauf­tragt. Natürlich stellen wir Ihnen auch, unabhängig von einer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, alle Beauftragte im Umweltschutz und beraten und unter­stützen Sie und Ihre Mitarbeiter zu allen Fragen des Umweltschutzes oder bei der Erstellung notwen­diger Unterlagen.

Unabhängig werden wir für Sie als Beauftragte (keine Normenforderung mehr) und interne Auditoren für Ihr

  • Umweltmanagement nach DIN 14001
  • Energiemanagement nach DIN 50001

oder als Beauftragte nach Umweltgesetzen als

  • Immissionsschutzbeauftragter gemäß BImSchG
  • Gewässerschutzbeauftragter gemäß WHG
  • Abfallbeauftragter gemäß KrWG

tätig.

Brandschutz

Die Bereiche Arbeitsschutz und Brandschutz überschneiden sich in vielen Bereichen. Daher gehören Brandschutzthemen grund­legend schon mit zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir beraten Sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch grund­legend immer zu Fragen des Brandschutzes, z.B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, bei der Erstellung von Betriebsanweisungen oder in Schulungen und Unterweisungen.

Für viele Betriebe besteht die Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Um die zahlreichen Synergien zwischen Arbeitsschutz und Brandschutz optimal nutzen zu können, werden wir daher oftmals als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter in der Doppelfunktion beauf­tragt. Natürlich stellen wir Ihnen den Brandschutzbeauftragten auch unabhängig von einer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und beraten und unter­stützen Sie und Ihre Mitarbeiter zu allen Fragen des Umweltschutzes oder bei der Erstellung notwen­diger Unterlagen.

Unabhängig von einer Bestellung zum Brandschutzbeauftragten unter­stützen wir Sie oder Ihre Fachkräfte bei der Umsetzung folgender Handlungspflichten:

  • Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
  • Erstellung von Evakuierungsanweisungen nach VDI 4062
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach ASR A2.3 und DIN 23601
  • Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095
  • Brandschutzpläne
  • RWA Übersichtspläne
  • Übersichtspläne für Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, etc.)

Maschinensicherheit

Im Arbeitsschutz bestehen für Sie für den Betrieb von Arbeitsmitteln umfang­reiche Betreiberpflichten. Eine wesent­liche Aufgabe in unserer Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, Sie zu diesen Pflichten zu beraten und Sie bei der Umsetzung zu unter­stützen. Dies erfolgt z.B. durch die Bewertung der Maschinensicherheit und Abnahme von neuen Maschinen (Gefährdungsbeurteilung als fachkundige Person) oder Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisung der Beschäftigten.

Unabhängig von den Betreiberpflichten bestehen Herstellerpflichten für den Bau oder die wesent­liche Veränderung von Maschinen oder bei der Verkettung von Maschinen zu Anlagen. Um die bestehenden Synergien optimal nutzen zu können, beraten und unter­stützen wir Sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Ihren Herstellerpflichten und zum Konformitätsbewertungsverfahren oder Schulen Sie und Ihre Fachkräfte zu spezi­ellen Themen der Betriebs- und Maschinensicherheit.

Unabhängig von unserer Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie zum Thema Maschinensicherheit bei:

  • der normen­kon­formen- und sicheren Maschinengestaltung (sicher­heits­ge­rechte Konstruktion, Konformitätsbewertung),
  • der Erstellung und Anpassung der Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie,
  • der Erstellung und Anpassung der techni­schen Dokumentation (Betriebsanleitung, Gebrauchsanleitung, Anlagendokumentation, Montageanleitung) und
  • der Erstellung der Konformitäts- oder Einbauerklärung,
  • der Verifizierung und Validierung nach MaschRL

Baustellensicherheit

Wenn Sie als Bauherr tätig werden, bestehen umfang­reiche Pflichten in mehreren Belangen. Auch die Pflicht, für die Sicherheit und die Gesundheit aller auf der Baustelle tätigen Personen gehört dazu. Abhängig von der Größe und Art des Bauvorhabens besteht die Pflicht, die Baustelle bei der Arbeitsschutzbehörde anzumelden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, die Baustelle zu koordi­nieren oder Unterlagen zur späteren sicheren Gebäudenutzung zu erstellen.

Wir unter­stützen Sie als verant­wort­lichen Bauherren oder verant­wort­lichen Dritten. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) werden wir für Sie tätig und decken dabei alle erfor­der­lichen Leistungsbereiche ab.

Je nach Baustellen- und Aufgabenumfang gehören folgende Tätigkeiten zu unseren Leistungen im Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen:

Planungsphase

  • Beratung zur arbeits­si­cheren Ausführung und Ausschreibung des Gebäudes
  • Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Unterlage für die sichere Durchführung von späteren Arbeiten am Gebäude

Planung / Vorbereitung der Ausführungsphase

  • Vorankündigung gemäß §2
  • SiGe-Plan gemäß §3 BaustellV als Aushangplan
  • Baustellenordnung

Ausführungsphase

  • Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Baustellenordnung
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieb­lichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten
  • Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschie­denen Unternehmen
  • Klären sicher­heits­re­le­vanter Belange mit den Auftragnehmern vor Beginn ihrer Arbeiten
  • Einweisung der beauf­tragten Arbeitgeber und Einzelunternehmer in den SiGe-Plan und in die beson­deren sicher­heits­tech­ni­schen Belange

Darüber hinaus unter­stützen wir Sie zu allen weiteren Fragen der Baustellensicherheit.