Im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes stellen wir Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2. Wir sind ausgebildete Sicherheitsingenieure und unser Dienst ist nach den Gütekriterien der Gütegemeinschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) zertifiziert.
Der Arbeitsschutz überschneidet sich in vielen Dingen mit den Bereichen Brand- und Umweltschutz, sowie der Baustellen- und Maschinensicherheit. Damit Sie die Synergien optimal nutzen können, werden wir für Sie auch in anderen Funktionen aus den genannten Bereichen tätig. Natürlich werden wir für Sie auch außerhalb einer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig und beraten und unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter zu allen Fragen des Arbeitsschutzes oder bei der Erstellung notwendiger Unterlagen.
Außerhalb einer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie oder Ihre Fachkräfte bei der Umsetzung folgender Handlungsplichten:
Die Bereiche Umwelt- und Brandschutz überschneiden sich in vielen Bereichen. Daher beraten und unterstützen wir Sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch zu allen Fragen des Umweltschutzes, z.B. im Bereich des Gefahrstoffmanagements oder bei der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung.
Viele Betriebe haben die Pflicht, Beauftragte im Bereich des Umweltschutzes zu bestellen. Um die zahlreichen Synergien zwischen Arbeitsschutz und Brandschutz optimal nutzen zu können, werden wir als Fachkraft für Arbeitssicherheit und auch als Beauftragter im Umweltschutz in einer Mehrfachfunktion beauftragt. Natürlich stellen wir Ihnen auch, unabhängig von einer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, alle Beauftragte im Umweltschutz und beraten und unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter zu allen Fragen des Umweltschutzes oder bei der Erstellung notwendiger Unterlagen.
Unabhängig werden wir für Sie als Beauftragte (keine Normenforderung mehr) und interne Auditoren für Ihr
oder als Beauftragte nach Umweltgesetzen als
tätig.
Die Bereiche Arbeitsschutz und Brandschutz überschneiden sich in vielen Bereichen. Daher gehören Brandschutzthemen grundlegend schon mit zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir beraten Sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch grundlegend immer zu Fragen des Brandschutzes, z.B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, bei der Erstellung von Betriebsanweisungen oder in Schulungen und Unterweisungen.
Für viele Betriebe besteht die Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Um die zahlreichen Synergien zwischen Arbeitsschutz und Brandschutz optimal nutzen zu können, werden wir daher oftmals als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter in der Doppelfunktion beauftragt. Natürlich stellen wir Ihnen den Brandschutzbeauftragten auch unabhängig von einer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und beraten und unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter zu allen Fragen des Umweltschutzes oder bei der Erstellung notwendiger Unterlagen.
Unabhängig von einer Bestellung zum Brandschutzbeauftragten unterstützen wir Sie oder Ihre Fachkräfte bei der Umsetzung folgender Handlungspflichten:
Im Arbeitsschutz bestehen für Sie für den Betrieb von Arbeitsmitteln umfangreiche Betreiberpflichten. Eine wesentliche Aufgabe in unserer Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, Sie zu diesen Pflichten zu beraten und Sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Dies erfolgt z.B. durch die Bewertung der Maschinensicherheit und Abnahme von neuen Maschinen (Gefährdungsbeurteilung als fachkundige Person) oder Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisung der Beschäftigten.
Unabhängig von den Betreiberpflichten bestehen Herstellerpflichten für den Bau oder die wesentliche Veränderung von Maschinen oder bei der Verkettung von Maschinen zu Anlagen. Um die bestehenden Synergien optimal nutzen zu können, beraten und unterstützen wir Sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Ihren Herstellerpflichten und zum Konformitätsbewertungsverfahren oder Schulen Sie und Ihre Fachkräfte zu speziellen Themen der Betriebs- und Maschinensicherheit.
Unabhängig von unserer Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie zum Thema Maschinensicherheit bei:
Wenn Sie als Bauherr tätig werden, bestehen umfangreiche Pflichten in mehreren Belangen. Auch die Pflicht, für die Sicherheit und die Gesundheit aller auf der Baustelle tätigen Personen gehört dazu. Abhängig von der Größe und Art des Bauvorhabens besteht die Pflicht, die Baustelle bei der Arbeitsschutzbehörde anzumelden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, die Baustelle zu koordinieren oder Unterlagen zur späteren sicheren Gebäudenutzung zu erstellen.
Wir unterstützen Sie als verantwortlichen Bauherren oder verantwortlichen Dritten. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) werden wir für Sie tätig und decken dabei alle erforderlichen Leistungsbereiche ab.
Je nach Baustellen- und Aufgabenumfang gehören folgende Tätigkeiten zu unseren Leistungen im Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen:
Planungsphase
Planung / Vorbereitung der Ausführungsphase
Ausführungsphase
Darüber hinaus unterstützen wir Sie zu allen weiteren Fragen der Baustellensicherheit.
TELEFON
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